Für die geplante Teilwiedereröffnung der hessischen Kitas fehlen nach wie vor konkrete Vorgaben der Landesregierung. „Immer noch ist unklar, in welchem Rahmen die Öffnung erfolgen soll“, kritisiert Sylvia Kunze, stellvertretende Vorsitzende der SPD Frankfurt. Sie fordert schnellstmöglich eine Verordnung zu erlaubten Gruppengrößen und zum Schutz der Erzieherinnen und Erzieher, damit Kitas und Eltern planen können.
Fehlende Kita Verordnung der Landesregierung sorgt für Verunsicherung in den Einrichtungen
Auch mehr als eine Woche nach der Ankündigung, dass ab dem 02. Juni 2020 die Kinderbetreuung in Hessen im eingeschränkten Regelbetrieb wieder starten soll, fehlen jegliche Vorgaben der Landesregierung, in welchem Rahmen das geschehen soll. „Die Kommunen, Kitaträger und einzelnen Einrichtungen brauchen Zeit, um auf Basis der Vorgaben die konkrete Umsetzung planen zu können. Durch die fehlende Verordnung wird eine rechtzeitige Elterninformation, wie es ab 02.06.20 weitergeht, verhindert“, bemängelt Kunze.
„Die Landesregierung muss nun schnellstmöglich nachholen, was bereits mit der Verkündung des Öffnungstermins hätte geschehen sollen. Sie muss klar festlegen, welche Gruppengrößen und Betreuungsschlüssel gelten sollen. Zudem sollte vom Land geklärt werden, welche Regeln beim Abholen und Bringen der Kinder eingehalten werden müssen.“ fordert die Stellvertretende SPD-Vorsitzende. Darüber hinaus bedarf es einer eindeutigen Aussage des Sozialministers, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Risikogruppe gehören, weiterhin geschützt und nicht wieder in der Gruppenbetreuung eingesetzt werden.
Eine Perspektive für den Regelbetrieb ab August muss jetzt erarbeitet werden
Für Kunze ist es außerdem wichtig, den Eltern, die seit Wochen improvisieren müssen, eine Perspektive für die Rückkehr zu einer Vollzeitbetreuung zu geben. Spätestens nach den Sommerferien im August müsse ein Übergang in den Regelbetrieb organisiert werden. Das Land und die Kommunen sollten gemeinsam an Lösungen arbeiten, wie dafür zusätzliches Personal und Räumlichkeiten gefunden werden können. Die eingeschränkte Kinderbetreuung dürfe trotz weiter bestehender Coronakrise kein Dauerzustand werden.